Warnung !! In Wuppertal und Umgebung tauchen immer wieder Betrüger auf. Sie geben an, im Namen der Feuerwehr die Rauchmelderpflicht überprüfen zu müssen, oder geben sich als Mitarbeiter des Gesundheitsamts aus und müssten Körpertemperaturen messen. Es wird eine Gebühr verlangt.Nicht in die Wohnung lassen und umgehend die Polizei verständigen !! Grundsätzlich wird die Rauchmelderpflicht in NRW nicht überprüft ! Die Feuerwehr würde dies sowieso nicht ausführen ! Versicherungen haben kein Interesse daran.
Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen und wollen Sie gerne auch Online mit allem Wissenswerten rund um unsere Angebote versorgen. Wir sind bemüht, Sie an dieser Stelle stets besonders aktuell auf dem Laufenden zu halten. Hier finden Sie nützliche Tipps und Informationen, zu Ihrer Sicherheit:Auch, wenn die Zahl der tödlichen Vorfälle und schwere Verletzungen durch Feuer in NRW deutlich zurück gegangen ist, gibt es immer noch Leute, die der Meinung sind, sie könnten die Rauchmelderpflicht umgehen und sehen diese als überflüssig an. Jeder Verletzte, oder tödlich verunglückte Mensch, der nur zu Schaden kommt, weil er die Rauchmelderpflicht umgehen will, ist einer zuviel. Die Haupttodesursache bleibt der Brandrauch. Jeder sollte mittlerweile Kenntnis über die Gefährlichkeit von Rauchentwicklung haben, denn im Rahmen der Rauchmelderpflicht wurde dies immer wieder erklärt. Aber leider werden die gefährlichen Rauchgase immer noch unterschätzt. Entscheidend ist deshalb, den Rauch frühzeitig zu entdecken, um ausreichend Zeit für eine Flucht zu gewinnen. Dies gilt insbesondere in der Nacht. Leider hat die Natur dem Menschen eine entscheidende " Fehlkonstruktion " hinterlassen. Dies macht Brandgase und Rauch dann besonders gefährlich. Wenn der Mensch tief schläft, ist als einziger Sinn, der Geruchssinn " ausgeschaltet ". Deshalb nimmt man im Tiefschlaf keinen Brandrauch wahr. Hier kann nur ein Rauchmelder Abhilfe schaffen. Es gilt weiterhin die Empfehlung der Feuerwehren, in jedem Raum ( Ausnahme: Küchen und Badezimmer ) einen Rauchmelder zu installieren. Die Empfehlung weicht von der in NRW gültigen, uneingeschränkten Rauchmelderpflicht ab.
Einsatzbereite und zertifizierte Rauchmelder geben zuverlässig Alarm, bevor es zu spät ist. Deshalb muss die Einsatzbereitschaft der Brandmeldesysteme regelmäßig geprüft werden ! Alle Meldesysteme müssten nach Herstellervorgabe regelmäßig gewartet werden. Es gibt keine Meldesysteme, die Wartungsfrei sind.
Information nach Kundenanfrage:
Achtung, Recherchen haben nachfolgendes bestätigt ! Das Unglaubliche wurde war !
Es gibt Rauchwarnmelder, die Verfügen über eine Fernwartung. Hier gibt es Geräte, die nicht nur Rauch - und Störungsereignisse im Ereignisspeicher aufzeichnen, sondern die zusätzlich noch mit Systemen ausgestattet werden können, die per Funk und / oder Ultraschall ihr Umfeld überwachen und auch diese Daten speichern !
Diese Daten können dann jederzeit abgerufen und verwendet werden.
So könnte unter anderem ein Benutzerprofil erstellt werden. Der Wohnungsnutzer weiß nicht, wann die Daten ausgelesen werden. Darüber hinaus dürfte es kein Problem darstellen, die Daten auch " Life " zu erhalten, um beispielsweise festzustellen, ob der Wohnungsnutzer in der Wohnung ist. Über die Abschirmung der Geräte ist nichts bekannt. Ein Mieter hat hiergegen geklagt. Das AG Köln wies die Klage unter dem AZ 220 C 482 / 14 zurück. Das LG Köln verwarf unter dem AZ 10 S 88 / 15 die Revision und das BVG lies die Verfassungsbeschwerde nicht zu. Damit ist das Urteil rechtskräftig und die Rauchmelder werden als zulässig eingestuft ! Damit wird der Umgehung des Datenschutzes Tür und Tor geöffnet ! Zu dem werden die Persönlichkeitsrechte eingeschränkt, weil ein Mieter gegen die Verwendung dererlei Geräte keine rechtliche Handhabe mehr hat und er die Verwendung dulden muss !
Garantie: Wir garantieren, dass unsere Geräte keine Möglichkeit besitzen, den Wohnungsnutzer auszuspionieren !!
Diese Informationen geben Sicherheit: Meine Geräte haben eine Mindestanforderung nach Richtlinien von VdS oder GS oder EN- DIN 14 604 zu erfüllen und müssen nach mindestens einem der benannten Kriterien zertifiziert sein. In der Regel treffen mehrere Zertifikate zu. Zertifikate sind zeitlich begrenzt gültig. Der Hersteller ist für dessen Verlängerung verantwortlich. Daher sind unsere Geräte nicht ausdrücklich mit einem Zertifikat gekennzeichnet ! Weist ein Gerät in einer Weiterentwicklung bauliche Veränderungen auf und kann danach nicht eines unserer Mindestanforderungszertifikate nach den benannten Richtlinien erfüllen, oder alle Zertifikate sind nicht verlängert worden, wird der Vertrieb des betroffenen Gerätes eingestellt. Wir führen nicht vernetzbare und vernetzbare Geräte. Letztere können mittels Funk verbunden werden. Achten sie bei den Produkten auf die Hinweise !
Wichtig: Nachfolgendes gilt für ausnahmslos alle Akustik - Rauchmelder !! In der DIN 14 676 aus 09.2012 ist festgelegt, dass die Akustik - Rauchmelder ab dem Tag der Inbetriebnahme nach 10 Jahren und 6 Monaten ihre Zulassung verlieren und ausgetauscht werden müssen !
Das sollten Sie wissen: Bei den meisten erhältlichen Modellen mit Funkvernetzungen ist die Haltbarkeit der Gerätebatterien, zu den Geräten ohne Vernetzung, erheblich geringer ! Wir vertreiben ein Modell im Langzeitmodus mit 10 Jahren Garantie auf den Rauchmelder und 5 Jahren Garantie auf das Funkmodul, inklusive Batterie und ohne Batteriewechsel.
Leider immer wieder von Zeit zu Zeit aktuell:
Warnung !! Skrupellose Geschäftemacher werfen immer mal wieder Billig- Rauchmelder auf den Markt, denen wegen erheblichen Mängeln die Zertifizierung entzogen wurde.
Manche Erbauer dieser lebensgefährlichen Billiggeräte machen sich zu Nutze, dass man die Gerätegehäuse frei auf dem Markt kaufen kann. Der lebensgefährliche Schrott unterscheidet sich äusserlich nicht von geprüften Rauchmeldern und ist nur sehr schwer zu identifizieren ! Die meisten Billig- Rauchmelder haben die Tests nicht bestanden ! Deshalb wurde diesen sogenannten Herstellern jegliche Zertifizierung entzogen. Auch wurden Zertifizierung gefälscht. Weniger als die Hälfte der getesteten Billigrauchmelder haben ihre Aufgabe tatsächlich innerhalb der Tolleranzgrenzen erfüllt !!
Es gilt nach wie vor: Vorsicht beim Kauf von Billigrauchmeldern !!!
Bereits mehrfach passiert: Lebensmittelkonzerne und Vertreiber riefen " Billigrauchmelder " wegen ( eigene Aussage ) lebensgefährlichen Fehlfunktionen zurück.
Aus gegebenem Anlass: Ich weise ausdrücklich darauf hin, nachfolgendes hat nichts mit der Funktionalität der Geräte zu tun !
Es werden von verschiedenen Herstellern kombinierte Rauch- und CO- Warnmelder angeboten. Vor einer kombinierten Verwendung kann ich nur warnen !! Hier wird trügerische Sicherheit vorgegaukelt ! Für CO- Melder und Rauchmelder existieren unterschiedliche Montagerichtlinien. Rauch steigt grundsätzlich schnell nach oben und setzt sich in Schichten nach unten ab. CO steigt nur sehr langsam nach oben. Die Konzentration des Gases, welches vollkommen Geruchs-, Geschmackslos und unsichtbar ist, steigt jedoch im " Nasenbereich " ständig und gefährlich an. Deshalb wird ein CO- Melder im " Nasenbereich " installiert, aber ein Rauchmelder möglichst unter die Zimmerdecke ! Dieser Umstand hätte für einen Verwender dieser Geräteart fatale Folgen, wenn er sich auf die Kombination der Geräte verlässt ! Im erwähnten " Nasenbereich " wäre die CO- Konzentration lebensgefährlich, aber der kombinierte CO-, Rauchmelder würde an der Decke noch keine Konzentration messen !!
Die Sicherheit für beide Bereiche könnte nur dann gewährleistet werden, wenn die Melder mit einem CO- Sensor versehen würden, der im Gefahrenbereich angebracht werden könnte !
Deshalb werden die Melder hier nicht angeboten !
Wir beraten Sie gern. Zur Zeit aber nur am Telefon. Aus gegebenem Anlass benötige ich aber hierfür Ihre Kontaktadresse und muss eine Gebühr von 10,00 € erheben. Diese muss vorab überwiesen werden, mit Erhalt der Gebühr rufe ich zurück. Beim Kauf von Meldern wird die Gebühr angerechnet. Wir empfehlen, wieviele und welche Geräte wo angebracht werden sollten. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie den Empfehlungen folgen, oder nur den vorgeschriebenen Sicherheitsstandart wählen wollen. Persönlicher Kontakt ist wegen COVID 19 nicht möglich, daher übernehme ich im Moment keine Montagearbeiten.
Hinweis :
Ab sofort Notdienst nur noch für meine Bestandskunden mit Benachrichtigung per Mail:klaus.rinken@t-online.de Wartungsdienst wird wieder aufgenommen: Im Treppenraum, Speicher und Keller uneingeschränkt.
Für Wohnungen gilt in der Pandemie bis auf Weiteres, um direkten Kontakt so wenig, wie möglich zustande kommen zu lassen: Bitte zu prüfende Geräte selbst ab - und nach der Prüfung wieder aufhängen. Geräte zur Prüfung in eine Tasche an die Wohnungstüre hängen. Termine werden bekannt gegeben.
Neue Montage werden ab sofort nicht mehr ausgeführt. Festnetz: 0202 / 29 84 863 Mobil: 0171/ 171 23 63
Ich bitte um Verständnis, dass ich telefonisch keine Auskunft über Melder- oder Meldersysteme gebe. Dies gilt im Besonderen für bereits gekaufte und nicht bei uns erworbene Modelle. Eine fachgerechte Beratung ist ausschließlich Sache des von Ihnen gewählten Fachverkäufers und bleibt daher ausschließlich meiner Kundschaft vorbehalten ! Siehe im Punkt " Beratung ".
Wir bieten außerdem Wartung, Verkauf und Installation von batteriebetriebenen Brandmeldesystemen. Alles aus einer Hand. ( Wegen COVID 19 im Moment nur eingeschränkte Wartung, keine Installation in Wohnungen )
Rauch- Thermo-, CO- und Gasmelder retten Leben !
Brennt nicht, gibt´s nicht !
Nur ein funktionsfähiger Brandmelder kann Ihr Leben retten ! Von den Feuerwehren empfohlen !
Letzte Änderung: 24.02.2022
Neue Preise gültig ab 01.01.2022, Info nur auf Anfrage.