Startseite
NRW- Pflicht !
Info
Feuer. Und nun ?
Gasmelder
CO - Gas
Notruf
Produkte
Auswahlansicht
Grundlagen
Beratung
Zertifikate
Impressum
Datenschutz
     
 



In nahzu allen Bundesländern sind Rauchmelder in den Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben. 

In NRW
sind Rauchmelder in allen Privatwohnungen Pflicht !
Seit 01.01.2017 gilt für alle Privatwohnungen eine Rauchmelderpflicht.
Die Landesbauordnung schreibt nach § 49, Abs. 7 vor:
Jeder Fluchtweg ( alle Flure ) und jeder Schlafraum muss mit Rauchmeldern ausgestattet sein !
Achtung: Zu den Schlafräumen zählen auch Kinder - und Gästezimmer !!
Gültig bleibt aber nach wie vor die Empfehlung der Feuerwehren, in jedem Wohnraum der
Wohnung / Haus je einen Rauchmelder zu installieren. Ausnahme: Küche und Badezimmer. Bedenke: Je weiter ein Rauchmelder von einer vermeintlichen Brandquelle entfernt ist, desto später setzt die Warnwirkung ein !
Es geht um Ihre Gesundheit !!  Denn: Brennt nicht, gib´s nicht !

Rauchmelder gehören nicht in Küchen oder Badezimmer !

Die Rauchmelderpflicht sollte solche Meldungen in Zukunft verhindern helfen:

Allein im Raum Wuppertal traten in der Vergangenheit mehrere Brandereignisse auf, die teilweise
tragischen endeten:

Im Januar 2011 sterben in Wuppertal- Elberfeld eine 24 jährige Mutter und ihre beiden Töchter,
2 und 5 Jahre alt, bei einem Wohnungsbrand. Der 30 jährige Vater wird lebensgefährlich verletzt. 
Im Juli 2011, ebenso in Wuppertal- Elberfeld, die Feuerwehr findet bei einem Wohnungsbrand in einem Einfamilienhaus die 91 jährige Bewohnerin leblos vor. Nach anfänglich erfolgreicher Reanimation stirbt die Frau kurz darauf im Krankenhaus an ihrer starken CO- Gasvergiftung. Rauchmelder hätten diese Tragödien verhindern können.

Schwelm:
Aus Januar 2011: Rauchmelder in einer Dachgeschosswohnung melden Feueralarm.
In der Wohnung unter dem Dachgeschoss war ein Feuer ausgebrochen. Die Rauchmelder der darüberliegenden Dachgeschosswohnung machten darauf aufmerksam, die Bewohner können sich
im letzten Moment selbst retten. Der 56 jährige Bewohner der Brandwohnung muss von den Rettungskräften der Feuerwehr reanimiert werden. Der Zustand war lebensbedrohend.
Hier haben Rauchmelder ein Feuer in einer anderen Wohnung gemeldet und so den Bewohnern der darüberliegenden Dachgeschosswohnungen eine rechtzeitige Flucht ermöglicht.
Hätte der Bewohner selbst ebenso Rauchmelder in seiner Wohnung gehabt, wäre auch für Ihn der Ausgang des Feuers erheblich anders verlaufen !

Weitere Brandereignisse aus dem Januar 2011 in Ennepetal und Dezember 2011 in Wuppertal zeigt, Aufgabe erfüllt: 

Ennepetal :
Ein Wohnungsbrand beschädigt ein Einfamilienhaus schwer. Der Alarm der Rauchmelder lässt die Bewohner rechtzeitig das Haus verlassen, so dass diese nur mit geringen Verletzungen davon kommen.

Wuppertal :
Am 1. Weihnachtstag 2012 wird eine 19 jährige Frau durch ein anhaltendes Piepen geweckt.
Sie geht dem Alarmton nach und bemerkt bei einem Blick aus dem Fenster im angrenzenden Nachbarhaus einen Küchenbrand. Sie alarmiert die Feuerwehr und läuft zum Brandobjekt. Hier klingelt sie die Hausbewohner aus dem Schlaf. Bei Eintreffen der Feuerwehr haben die meisten Bewohner das Haus bereits verlassen. Die Rettungskräfte mussten die Brandwohnung gewaltsam öffnen und retten ein Ehepaar, 41 und 42 Jahre, sowie den 19 jährigen Sohn aus der verqualmten Wohnung.
Der Sohn erleidet eine lebensbedrohende Rauchgasintoxikation und muss mit einem Hubschrauber einer Spezialklinik zugeführt werden. Nach einer dort erfolgten Spezialbehandlung ist er nicht mehr in Lebensgefahr. Die Eltern können nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen. Die Feuerwehr hatte den Brand schnell unter Kontrolle.
Brandursache : Vergessene Herdplatte.

Ein Rauchmelder und eine umsichtig handelnde Nachbarin haben eine Katastrophe verhindert ! 

August 2013, nächtlicher Wohnhausbrand einer Doppelhaushälfte in Wuppertal - Oberbarmen. Eigentümer befinden sich im Urlaub. 2 Personen als " Stallwache " im Haus. Fußgänger bemerken im Haus starken Feuerschein und wecken die im Haus befindlichen Personen. Auch die Bewohner der 2. Hälfte werden verständigt. Alle Personen verlassen das Objekt. Beim Eintreffen der Feuerwehr steht das Brandobjekt bereits im Vollbrand. Ein Übergreifen der Flammen auf die
2. Hälfte des Doppelhauses kann verhindert werden. Am Brandobjekt selbst ist nichts mehr zu retten, es brennt komplett aus. Durch fehlende Brandmelder wird der Brand erst zu spät entdeckt, dass es keine Personenschäden gibt, ist nur dem Zufall und der Umsichtigkeit der Fußgänger zu verdanken.
Brandursache : Technischer Defekt.

Ebenso August 2013, nächtlicher Wohnungsbrand in einem Einfamilienhaus in Wuppertal - Elberfeld. Eigentümer entdecken den Vollbrand der oberen Etage, als sie ins Bett gehen wollen.
Alle Personen verlassen das Haus und verständigen die Feuerwehr. Der Brand schlägt zum Dachgeschoss durch. Nach beenden der Löscharbeiten wird  Einsturzgefahr  festgestellt.
Somit ist das Haus unbewohnbar. Auch hier wird der Brand durch fehlende Brandmelder zu spät entdeckt. Wieder kommt es nur durch Zufall nicht zu Personenschäden.
Brandursache : Technischer Defekt.

Dezember 2013, Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus in Wuppertal - Elberfeld. In einer Wohnung im ersten OG. brennt es in einem Schlafraum. Ein Nachbar wird durch seinen Hund auf den Brand aufmerksam. Er bricht die Wohnungstüre auf und unternimmt einen Löschversuch. Dabei erleidet er eine erhebliche Rauchgasintoxikation. Bei Eintreffen der Feuerwehr ist ein Fenster zerplatzt und dichter Rauch dringt aus der Brandwohnung. Die 91 jährige Bewohnerin wird zu diesem Zeitpunkt vermisst. Die Feuerwehr startet sofort, neben der Brandbekämpfung, eine systematische Suche nach der Mieterin. Das gesamte Wohnhaus wird zudem evakuiert, die Bewohner werden für die Zeit der Brandbekämpfung in einem bereitgestellten Linienbus der WSW  untergebracht.
Zeitgleich wird die Bewohnerin der Brandwohnung im Wohnraum mit lebensbedrohender Rauchgasintoxikation, sowie erheblichen Brandverletzungen gefunden und dem Rettungsdienst übergeben. Trotz intensiven Bemühungen erliegt die Mieterin einen Tag später ihren erlittenen Rauchgas- und Brandverletzungen. Die Brandwohnung ist unbewohnbar.
Brandursache : Defekte Heizdecke.
Auch hier hätten Rauchmelder das traurige Ergebnis des Brandverlaufes erheblich positiver beeinflussen können !

April 2014, Kellerfeuer in einem Mehrfamilienhochhaus in Wuppertal - Cronenberg.
Treppenraum und alle Wohnungen sind bei Eintreffen der Feuerwehr verraucht. 33 Personen mit mehreren Kindern werden über tragbare und Drehleitern von den Balkonen geholt. 16 Personen werden mit CO- Intoxikation in umliegende Krankenhäuser gebracht. 2 Personen werden mittels Rettungshubschrauber noch in der Nacht einer Spezialbehandlung zugeführt.
Kleiner Hund stirbt in der Verrauchung. Kellerraum steht im Vollbrand. Wegen der großen Hitzeentwicklung kann die Feuerwehr zunächst innen nicht an den Brandherd gelangen. Von außen wird der Brandraum mit Löschschaum geflutet. Erst danach kann der Raum erreicht  und  Brandnester gelöscht werden. Fehlende Rauchmelder hätten beinahe zu einer Katastrophe geführt. Der Zufall und das schnelle Eingreifen der Feuerwehr haben dies verhindert.
Brandursache : Brandstiftung.

April 2016, nächtlicher Wohnungsbrand in Mehrfamilienhaus, Feuer wird zufällig entdeckt. Die Feuerwehr weckt die Bewohner der Brandwohnung und führt diese dem Rettungsdienst zu.
3 Verletzte durch Rauchgasintoxikation müssen zunächst im Krankenhaus behandelt werden.
Ein Verletzter bleibt in stationärer Behandlung. Es fehlten Rauchmelder.
Nur durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr, aber aus purem Zufall wurde schlimmeres verhindert und es blieb nur bei Sachschaden.
Brandursache : Zunächst unbekannt.

Februar 2017, Wohnungsbrand in Mehrfamilienhaus. Rauchmelder melden Brand frühzeitig. Bewohner warnen Nachbarn und alle bringen sich in Sicherheit. Feuerwehr bringt Brand schnell unter Kontrolle. Wohnraum brennt aus. Bewohner kommen mit leichten Verletzungen davon.
Wohnung nach Brandereignis zunächst nicht bewohnbar. Aufgabe erfüllt.

Bis 2022 bleibt festzuhalten, durch die Rauchmelderpflicht sind die leichten und schweren Personenschäden durch Wohnungsbrände erheblich reduziert worden. Denn brennt nicht, gibt`s nicht.

 
     
Top